Schnupferregeln

Handbuch eines Punktrichters zu einer Schnupfveranstaltung des Schnupfverband Deutschlands e.V.

 

   

    1.  Der Punktrichter muss vergleichen, ob die Dosen-Nummer mit der Start-Nummer des  aktiven Schnupfers übereinstimmt.

    2.  Die Schnupftabakdose darf nur vor Beginn des Wettbewerbes außerhalb der Serviette geklopft werden

    3.  Es wird immer ein Oberpunktrichter bestimmt oder von den Punktrichtern gewählt.

    4.  Ein Punktrichter darf keinen vereinseigenen Schnupfer betreuen, er hat mit einem Punktrichter zu tauschen.

    5.  Der Schnupfer muss die Dose nach dem Wettbewerb links oder rechts oben auf die Serviette abstellen. Die Schnupftabakdose darf nur vom Punktrichter vor der Wertung berührt werden.

    6.  Nach dem Abschlussgong  - Aus - ist der Schnupfer verpflichtet, die Shnupftabakdose sofort abzustellen, sie darf nicht mehr berührt werden. Zuwiderhandlungen werden mit

         Disqualifikation bestraft. 

    7.  Die Sauberkeit wird mit 1 – 20 Punkten bewertet.

    8.  Es darf nur mit 1 oder 2 Fingern direkt aus der Dose geschnupft werden.

    9.  Der Punktrichter ist verpflichtet, auf den korrekten Sitz der Serviette – auch während des  Wettbewerbes – zu achten, den Aktiven aber nicht behindern.

  10.  Die Schnupftabakdose darf erst auf das Kommando – Dose öffnen – geöffnet werden. Bei Wettbewerbsbeginn darf der Aktive erst bei dem Gong  - los - mit dem Tabak in Berührung kommen. Dabei gilt folgendes Kommando: Schnupfer fertig machen – Dose öffnen – Achtung - fertig  - los. . Die Zeitansage: - 30 sec, 45 sec, 55 sec, Aus – wird bekannt gegeben.  Bei Zuwiderhandlungen erfolgt Disqualifikation. 

  11.  Sollte der Fall eintreten, dass während des Gongs am Ende des Wettbewerbes der mit  Schnupftabak beladene Finger gerade zur Nase bewegt wird, so darf dieser Tabak noch geschnupft werden. Der Punktrichter darf den Arm nicht niederdrücken.        Sollte sich der Finger beim Gong noch in der Dose befinden, darf dieser Schnupftabak nicht mehr geschnupft werden.

  12.  Sofort nach dem Schnupferdurchgang muss der Punktrichter die Serviette abhängen und auf dem Tisch nach vorne schieben. Die Hände müssen ruhig über die Serviette gehalten werden. Die Nase muss nach dem abhängen der Serviette nicht über der Serviette sein.

  13.  Schnupftabak, der während des Wettbewerbes aus der Dose in die Innenhand fällt, darf  wieder in die Dose geschüttet werden. Der Tabak, welcher auf die Serviette gefallen ist, darf nicht mehr geschnupft werden.

  14.  Die Serviette wird für die Sauberkeit mit bewertet. Nach dem Abpinseln der Finger darf die Serviette vom Aktiven nicht mehr berührt werden. Verstöße werden mit Disqualifikation bestraft. Die Nase darf nicht abgepinselt werden. Schnupftabak unter den Fingernägeln darf nicht von Punktrichter entfernt werden.   

  15.  Schnupftabak der während des Wettbewerbes außerhalb von der Serviette fällt, muss wieder zurückgepinselt werden.

  16.  Jegliches Entfernen von Schnupftabak führt zur Disqualifikation.

  17.  Die Punktrichter müssen den zurückgebliebenen Schnupftabak von der Serviette so gut wie möglich in die Dose zurückfüllen. 

  18.  Es dürfen aufgeklebte Fingernägel verwendet werden.

  19.  Wer während des Wettbewerbes und der Bewertung niest, wird disqualifiziert.

  20.  Frauen, die am Wettbewerb teilnehmen, werden gleichberechtigt bewertet.

  21.  Mindestalter ist 18 Jahre, Verantwortlich der anmeldende Verein.

  22.  Eine Disqualifikation darf nur bis zum Ende der Bewertung ausgesprochen werden.

 

 

+49 152 54022515 Christian Knauer, Präsident des Schnupfverbands Deutschlands e.V.

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